- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Vertragsschluss
- § 3 Leistungsumfang
- § 4 Mitwirkung des Auftraggebers
- § 5 Vergütung und Zahlung
- § 6 Laufzeit und Kündigung
- § 7 Haftung
- § 8 Verschwiegenheit
- § 9 Unterauftragnehmer
- § 10 Nutzungsrechte
- § 11 Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der LENNON Einzelunternehmung, Inhaber Chris Lennon, handelnd unter der Marke Chief AI Officer (im Folgenden „Anbieter"), und Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden „Auftraggeber").
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Eine Beauftragung durch Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Abweichende Vereinbarungen, insbesondere im jeweiligen Angebot oder Beratungsvertrag, gehen diesen AGB im Einzelfall vor.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder per E-Mail erklärte Annahme eines verbindlichen Angebots des Anbieters durch den Auftraggeber zustande oder durch Gegenzeichnung eines vom Anbieter vorgelegten Beratungsvertrages.
(3) Die Schriftform gilt durch E-Mail gewahrt.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Anbieter erbringt für den Auftraggeber Beratungsleistungen im Bereich der strategischen KI-Führung, insbesondere als Chief AI Officer im Mandat (im Folgenden „CAIO-Mandat"). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Beratungsvertrag oder Angebot.
(2) Die Leistungen werden als Dienstleistung gemäß § 611 ff. BGB erbracht. Geschuldet wird das fachgerechte Bemühen, nicht ein bestimmter Erfolg. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Garantie für den wirtschaftlichen Erfolg empfohlener Maßnahmen oder für die Realisierung bestimmter geschäftlicher Ergebnisse.
(3) Die Beratungsleistungen erfolgen typischerweise in einem gestaffelten Intensitätsmodell mit höherer Beratungsdichte in der Aufbauphase und reduzierter Frequenz im Steady State. Einzelheiten werden im Beratungsvertrag geregelt.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungen ortsunabhängig zu erbringen, insbesondere remote über Video-Konferenzen, sofern der Auftraggeber keine Vor-Ort-Termine ausdrücklich vereinbart hat.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Anbieter alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge in angemessener Form und Zeit zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt eine fachlich kompetente Ansprechperson auf Geschäftsführungsebene, die für die Zusammenarbeit verbindlich entscheidungsbefugt ist.
(3) Verzögerungen, die auf unterbliebener oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, verlängern Liefer- und Leistungsfristen angemessen. Mehrkosten, die hierdurch entstehen, trägt der Auftraggeber.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Beratungsvertrag. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung monatlich im Voraus abgerechnet.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
(3) Reisekosten (Bahnfahrt 1. Klasse, Pkw 0,40 €/km, ggf. Flug Economy, Übernachtung in der Mittelklasse) sowie Spesen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, sofern Vor-Ort-Termine vereinbart sind.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 Absatz 2 BGB zu fordern.
(5) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der Anbieter berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung ausstehender Forderungen einzustellen. Die Vergütungspflicht des Auftraggebers für die Vertragslaufzeit bleibt davon unberührt.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) CAIO-Mandate werden für eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten geschlossen, sofern der Beratungsvertrag keine andere Laufzeit vorsieht.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 3 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei nachhaltiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Zahlungsverzug von mehr als 45 Tagen oder bei Insolvenzeröffnung über das Vermögen einer Vertragspartei.
(4) Bei Kündigung des CAIO-Mandates innerhalb der Mindestlaufzeit durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund bleibt die volle Vergütungspflicht für die Mindestlaufzeit bestehen.
(5) Einzelne Beratungsaufträge außerhalb eines CAIO-Mandates (etwa Workshops, Audits oder Erstgespräche) richten sich in ihrer Laufzeit nach dem jeweiligen Angebot.
§ 7 Haftung
(1) Der Anbieter haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch beziehungsweise zugunsten von Personen, deren Verschulden der Anbieter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
(5) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(6) Der Anbieter haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
§ 8 Verschwiegenheit
(1) Der Anbieter verpflichtet sich, über alle im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber erlangten geschäftlichen, betrieblichen, personellen oder technischen Informationen Stillschweigen zu bewahren.
(2) Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von fünf Jahren unbefristet weiter, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.
(3) Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, nachweislich vor der Mitteilung bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen, soweit keine konkreten Inhalte der Beratung offengelegt werden und der Auftraggeber dem nicht widersprochen hat.
§ 9 Unterauftragnehmer
(1) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages qualifizierte Unterauftragnehmer einzusetzen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich oder zweckmäßig ist.
(2) Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach § 8 ist auf alle Unterauftragnehmer zu übertragen.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) An den im Rahmen der Beratungsleistung für den Auftraggeber erarbeiteten Ergebnissen (Konzepte, Dokumentationen, Präsentationen, Roadmaps, schriftliche Empfehlungen) erhält der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
(2) Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte sowie eine kommerzielle Verwertung außerhalb des eigenen Unternehmensverbundes des Auftraggebers bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(3) Methodische Grundlagen, generische Vorlagen und allgemeines Beratungs-Know-how des Anbieters verbleiben in vollem Umfang beim Anbieter und können von diesem auch in anderen Mandaten verwendet werden, sofern dabei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des Beratungsvertrages bedürfen der Textform.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Münster, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Mai 2026